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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgende Geschäftsbedingungen werden für die Unterbringung von Tieren in der Tierpension TIPP anerkannt.

1) Vertragszeit

Die Vertragszeit zählt vom Tage, an dem das Tier gebracht wird, bis einschließlich des Tages, an dem es abgeholt wird.

Wird eine Reservierung kurzfristig abgesagt, so behält sich die Tierpension vor, bis zu 10% der Aufenthaltskosten einzubehalten.

2) Zahlungen

Die Kosten für die Unterbringung sind im Voraus bar oder per Überweisung zu zahlen.

3) Aufnahme von Tieren

Läufige Hündinnen werden nicht in Pflege genommen. Wird eine Hündin während der Aufenthaltszeit läufig, so berechnet die Tierpension dem Kunden zusätzlich 25 Euro pro Tag.

4) Abholung von Tieren

Der Kunde kann das in Pflege gegebene Tier vor Ablauf der vereinbarten Frist abholen, jedoch ist für die voll vereinbarte Pflegezeit zu zahlen.

Kann das in Pflege gegebene Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist dies der Tierpension unverzüglich mitzuteilen. Die aus der nicht vereinbarten Aufenthaltsverlängerung entstehenden Kosten trägt der Kunde.

Das in Pflege gegebene Tier muss bis spätestens 3 Tage nach dem vereinbarten Termin abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt die Tierpension das Eigentumsrecht zur eventuellen Weitervermittlung. Die weiteren Betreuungskosten tragen bis zur erfolgten
Tierweitervermittlung die ursprünglichen Eigentümer.

5) Tierarztbehandlungen

Bei tierärztlichen Notfällen (Erkrankung, Unfall) veranlasst die Tierpension die tierärztliche Behandlung. Die anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Inhabers oder eines Mitarbeiters der Tierpension gegeben sind.

6) Sonderbehandlungen

Sonderbehandlungen, wie z. B. besondere Fütterungsanweisungen oder die Verabreichung von Medikamenten, bedürfen grundsätzlich der Schriftform.


7) Schadenshaftung

Die Tierpension haftet nicht für Schäden am Tier (z. B. Verletzungen, Verlust des Tieres), soweit diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Inhabers oder eines Mitarbeiters der Tierpension verursacht wurden. Verletzungen sind unmittelbar bei Abholung des Tieres der Tierpension anzuzeigen. Späteres Anzeigen einer Verletzung wird nicht anerkannt und löst unter keinen Umständen eine Schadenersatzpflicht aus.

Für vom Kunden mitgebrachte Sachen (z. B. Körbe, Decken, Schüsseln) übernimmt die Tierpension keine Haftung.